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Öltankhaftpflichtversicherung

Wer seine Heizungsanlage mit Öl betreibt, wird vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung unter dem Oberbegriff “Gewässerschadenhaftpflichtversicherung” abzuschließen.
Ein Öltank – gleichgültig, ob er oberirdisch oder unterirdisch eingebaut wurde – stellt eine potentielle Gefahr für das Grundwasser dar. Somit besteht für den Eigentümer eine Gefährdungshaftung. Haftbar gemacht wird im Schadenfall immer der Eigentümer des Öltanks, auch wenn ein Schaden durch den Hersteller oder Befüller zu verantworten ist. Selbst eine Garantieerklärung des Herstellers befreit nicht von der Versicherungspflicht.
Schäden an Öltanks und die damit verbundene Kontaminierung der Umwelt und des Grundwassers sind in der Regel immer sehr teuer. Um hier vorzubeugen wurde die Versicherung für Öltanks zur Pflichtversicherung erklärt.

Die Öltankhaftpflichtversicherung umfasst aber nicht nur Umweltschäden am Grundwasser, sondern natürlich auch Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die durch einen Öltank entstehen können. Mitversichert sind auch Personen, die im Auftrag des Öltankeigentümers auf dessen Grundstück Wartungs- und Reinigungsarbeiten durchführen, wodurch ein Schaden am Öltank entsteht.
Ebenfalls mitversichert ist in der Öltankhaftpflichtversicherung auch der Fall, dass Öl aus dem Tank in das Abwasser und danach in öffentliche Gewässer gerät.

Der Öltankinhaber ist verpflichtet, alle gesetzlichen Vorgaben und Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und des Grundwassers, die im Wasserhaushaltsschutzgesetz festgelegt wurden, einzuhalten. Ist ihm hier ein Verstoß nachzuweisen, wird die Öltankhaftpflichtversicherung keinen Ersatz leisten.

Für die Berechnung der Versicherungsprämie sind ausschlaggebend die Größe des Öltanks, das Baujahr und ob er ober- oder unterirdisch eingebaut wurde. Maßgeblich für die Prämienhöhe ist in diesem Fall jedoch das Fassungsvolumen. Kleingebinde, wie sie zum Beispiel für einen Ölofen gebraucht werden, sind bis zu 50 Liter in der Privathaftpflichtversicherung beitragsfrei mitversichert. Alle anderen Fassungsvolumen von Öltanks oder -behältern müssen mit der gesonderten Öltankhaftpflichtversicherung abgesichert werden. Der Versicherungsnehmer hat die Wahl nur bei der Höhe der Versicherungssumme, die in der Regenl zwischen drei und zehn Millionen Euro liegt. Eine Leistung im Schadenfall kann pro Kalenderjahr bis zur doppelten Höhe der Versicherungssumme erfolgen.

Die meisten Versicherer bieten die Öltankhaftpflichtversicherung als Zusatzbaustein zur Privathaftpflichtversicherung an. Deshalb sollte der Versicherungsnehmer sich auch zunächst ein Angebot seiner privaten Haftpflichtversicherung über den Einschluss einer Öltankhaftpflichtversicherung machen lassen. Trotzdem ist es aber immer ratsam, ein solches Angebot hinsichtlich des Preis-/Leistungsverhältnisses mit anderen Angeboten auf dem Markt zu vergleichen. Im Internet gibt es eine Reihe von Portalen, die einen solchen Vergleich problemlos innerhalb weniger Minuten ermöglichen.

Fazit: Im Wege der Gefährdungshaftung – ähnlich wie bei Kraftfahrzeugen – sind Öltankbesitzer gesetzlich dazu verpflichtet, eine Öltankhaftpflichtversicherung abzuschließen.

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